ZEIT für GERECHTIGKEIT!
Faires Geld für echte Leistung,
nicht nur für das Management, sondern
ausnahmslos für alle Mitarbeiter*innen!
Manager der Wien Holding und Wiener Stadtwerke
leben wie Gott in Frankreich.
"Gut leben lässt es sich offenbar als Manager in der stadtnahen Wien Holding und in den Wiener Stadtwerken. Gleich 13 der dortigen Mitglieder der Geschäftsführung liegen mit ihrem Jahresbruttogehalt zum Teil beträchtlich über jenem des Wiener Bürgermeisters. Das bemängelt der Stadtrechnungshof in einem aktuellen Bericht. Zur besseren Einordnung: Der Wiener Bürgermeister hat aktuell ein monatliches Bruttogehalt von 18.751,30 Euro"
- aus dem "Kurier" vom 16.03.2022-
An der Konzernspitze gönnt man sich gerne:
Zielerreichungsprämien bis zu mehreren Monatsgehältern ohne ambitionierte Ziele erreichen zu müssen und ohne Mehrleistungen über die normalen Arbeitsanforderungen hinaus.
Dafür hat die Konzernführung der Wien Energie folgende große Leistungen erbracht:
Gefährdung der Versorgungssicherheit von 2 Millionen Menschen
Gefährdung der Gasabsicherung für den Winter
Deutliche Erhöhung des Blackout-Risikos
Das haben die riskanten Termingeschäfte der Wien Energie bis dato verursacht:
vor 15.07.2022 Wiener Stadtwerke knapp € 2.000.000.000,- 2 Milliarden Euro
15.07.2022 Kredit der Stadt Wien € 700.000.000,- 700 Millionen Euro
29.08.2022 Kredit der Stadt Wien € 700.000.000,- 700 Millionen Euro
30.08.2022 Darlehen des Bundes € 2.000.000.000,- 2 Milliarden Euro
Gesamt knapp € 5.400.000.000,- 5,4 Milliarden Euro
Gleichzeitig wird bei allen hart arbeitenden Mitarbeitern eisern gespart:
Der Personalabbau wird vorangetrieben und geht zu Lasten der Versorgungssicherheit der Wienerinnen und Wiener.
Mit Wirkung ab 01.05.2022 (oder früher) wurden
hunderte - wenn nicht gar tausende - Arbeitsverträge abgeändert
Gegen jede Rechtsgrundlage wurde eine Pauschalvergütung eingeführt,
die alle Ansprüche des Arbeitnehmers abdecken soll. Dies betrifft laut Vertrag:
Rufbereitschaft
Mehrarbeit und
Überstunden.
Die FCG-younion Wien hält erneut fest,
dass diese Regelung nicht zulässig ist!
Du hast Anspruch auf rechtskonforme Entlohnung!
Überstunden sind je nach Anordnung
1. im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder
2. nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder
3. im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.
Für Überstunden, die in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) oder an
Sonn- und Feiertagen geleistet wurden, ist Z 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Verhältnis für den Freizeitausgleich 1:2 beträgt.
Vertragsbedienstete und Beamte dürfen NICHT
mit einer AEZ (allgemeine Einsatzzulage) abgespeist werden.
Der Dienstgeber muss alle Mitarbeiter:innen rechtskonform entlohnen!
Jedes andere Verhalten des Arbeitgebers ist somit illegal!
Sichere Deine Gehaltsansprüche jetzt ab!
Die Einführung einer Pauschalvergütung, die den besoldungsrechtlichen
Vorschriften widerspricht, ist illegal.
Du hast das Recht, die neue Regelung mittels
Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu bekämpfen.
!!! ACHTUNG !!!
Die Arbeitsrechtlichen Verjährungsfristen sind sehr kurz!
Deine Ansprüche verfallen nach Ablauf von 12 Monaten!
Wenn Du innerhalb von 12 Monaten nicht gerichtlich handelst, wird Dein neuer Vertrag trotz aller Mängel dauerhaft rechtswirksam!
Trotz alldem haben die verantwortlichen FSG-Vertreter in der Personalvertretung, im Betriebsrat und in der Gewerkschaft allen Verschlechterungen für die Belegschaft zugestimmt!
Jetzt ist ZEIT für GERECHTIGKEIT
Wir sind für Dich da!
WEB:
www.fcg-younion.wien
Mail:
gerechtigkeit@fcg-younion.wien
Hotline gegen Sozialabbau:
0660 10 99 046
Wenn gerade niemand abhebt, behandeln wir Anfragen Deiner Kolleg:innen. Bitte hinterlasse uns dann per Mailbox eine Nachricht mit Deiner Telefonnummer für einen Rückruf!