Raumpfleger:innen
und Schulwart:innen
der FCG-younion Wien
FCG-Faktencheck:
RUHEZEITEN FÜR SCHULWARTE
Was sind Ruhezeiten? Wie werden sie ersetzt, wenn sie fehlen?
1. Ersatz für fehlende Ruhezeiten: Wer hat geklagt und was wurde entschieden?
Ein Schulwart aus Oberösterreich hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) geklagt. Er konnte bzw. durfte seine tägliche Ruhezeit nicht einhalten. Zwischen seinem täglichen Dienstende am Abend und seinem Dienstbeginn am Morgen lagen regelmäßig weniger als 11 Stunden.
Der Schulwart hat auch keine Ersatzruhezeiten bekommen. Er musste Woche für Woche die gleichen langen Dienstzeiten ableisten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass dem Schulwart Schadenersatz für die fehlenden Ruhezeiten zusteht. Der OGH hat dazu folgende Stellungnahme veröffentlicht:
"Wird in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gegen Ruhezeitenvorschriften nach der unionsrechtlichen Arbeitszeitrichtlinie verstoßen, ohne dass dies im Rahmen des Dienstverhältnisses (etwa durch Ersatzruhezeiten) ausgeglichen wird, haftet der Dienstgeber nach dem Amtshaftungsgesetz für die Verletzung seiner Fürsorgepflicht.
Im Weg des Schadenersatzes ist aufgrund des unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes – über die Entlohnung allfälliger Mehrdienstleistungen hinaus – der Erholungswert der entgangenen Ruhezeiten abzugelten. Die Bemessung kann sich am durchschnittlichen Entgelt für die Zeit der entgangenen Ruhe orientieren."
Link zum Beitrag auf der Website des Obersten Gerichtshofs (OGH):
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ersatz-fuer-verlorene-ruhezeiten/
Auch die Tageszeitung „Der Standard“ hat über den Fall des Schulwartes berichtet:
Link zum Beitrag der Tageszeitung „Der Standard“:
2. Was bedeutet das für die Wiener Schulwarte?
Auch die Wiener Schulwarte haben Anspruch auf Ruhezeiten! Viele Wiener Schulwarte können die gesetzlichen Ruhezeiten nicht einhalten. Die MA56 hat bisher auch keine Ersatzruhezeiten gewährt. Laut OGH-Urteil müssen die fehlenden Ruhezeiten durch Ersatzruhezeiten nachgeholt werden.
Ein ehemaliger Wiener Schulwart hat seine Ersatzruhezeiten bei der MA56 und der MA02 eingefordert und hat dafür bereits Schadenersatzzahlungen erhalten.
Mit dem folgenden Formular kannst auch Du beim Dienstgeber erfragen, in welchem Ausmaß Dir laut den Aufzeichnungen des Dienstgebers zum aktuellen Zeitpunkt Ersatzruhe zusteht. Du kannst das Formular einfach handschriftlich ausfüllen und einen Scan oder ein Foto an die im Formular angegebenen Mailadressen schicken.
3. Wie geht es für die Wiener Schulwarte weiter?
Die FCG hat einen Antrag eingebracht, der ein schnelles Handeln des Dienststellenvorsitzenden Werner Wohlfahrt verlangt. Hunderte Kolleg:innen sind tagtäglich von fehlenden Ruhezeiten betroffen. Die MA56 wird daher dringend aufgefordert, für die fehlenden Ruhezeiten Ersatz zu leisten. Der FCG-Antrag wurde einstimmig angenommen. Auch alle gewählten FSG-Vertreter haben dem Antrag zugestimmt. Wir erwarten eine baldige Antwort des Dienstgebers und halten Dich hier auf dieser Seite auf dem Laufenden über alle weiteren Entwicklungen.
4. Hintergrundinfo: Was sind Ruhezeiten?
Folgende Ruhezeiten stehen fast allen Beschäftigten in Österreich zu. Auch den Bediensteten der Stadt Wien und somit auch allen Wiener Schulwart:innen, Raumpfleger.innen und Küchenmitarbeiter:innen.
Ruhepausen während des Tages:
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Beträgt die Tagesarbeit mehr als 6 Stunden, so ist die Tagesarbeitszeit durch eine Ruhepause im Ausmaß von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen.
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Die Ruhepause kann auch auf zwei Teile zu je 15 Minuten oder auf drei Teile zu je 10 Minuten aufgeteilt werden.
Tägliche Ruhezeit:
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Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Arbeitnehmer:innen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren.
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Auch das Wiener Bedienstetenschutzgesetz, das für alle Beamten und Vertragsbedinsteten der Stadt Wien gilt, sieht grundsätzlich 11 Stunden tägliche Ruhezeit vor.
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Der OGH hat entschieden, dass die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden aufgrund der EU-Richtlinie 2003/88/EG für alle Beschäftigten in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt. Deshalb wurde dem oberösterreichischen Schulwart Schadenersatz zugesprochen und deshalb haben auch die Wiener Schulwarte Anspruch auf Entschädigung für ihre fehlenden Ruhezeiten.
5. Welche Gesetze regeln die Ruhezeiten?
Für den Großteil der österreichischen Arbeitnehmer:innen gilt das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG). Für die Wiener Schulwarte gelten die Bestimmungen des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes. Grundsätzlich schreiben alle genannten Regelungen eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden vor. Entscheidend ist immer, dass die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich mit der EU- Richtlinie 2003/88/EG übereinstimmen, die hier auch grundsätzlich 11 Stunden vorschreibt.
6. Was ist Arbeitsbereitschaft und wie lange darf sie dauern?
Fällt in die Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft, so kann
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die tägliche Normalarbeitszeit bis auf 12 Stunden und
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die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden ausgedehnt werden.
Im Bereich der Wiener Schulwarte und Reinigungskräfte kursieren verschiedene Gerüchte darüber, ob wir Bereitschaftsdienst haben oder nicht. Grundsätzlich gehen die Verträge nicht von „Arbeitsbereitschaft“, sondern von einer durchgängigen Arbeitszeit aus. Für den Anspruch der Ruhepausen und Ruhezeiten ist diese Frage aber nicht wesentlich. Auch Arbeitsbereitschaft zählt zur Arbeitszeit und ist keine Pause.
Auch eine Unterbrechung der Arbeit während des Tages durch bezahlte oder unbezahlte Pausen, hat keine Auswirkung auf die tägliche Ruhezeit (=Nachtruhezeit). Hier bleibt es immer bei demselben Grundsatz: Zwischen Arbeitsende (am Abend) und Arbeitsbeginn (am nächsten Morgen) sollten immer mindestens 11 Stunden liegen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Dienstgeber für Ersatzruhezeiten sorgen.
Wenn Du weitere Fragen hast, wende Dich an Dein FCG-Team der Wiener Schulwarte!