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Putzen bis Mitternacht? Sicher nicht!

admin12752

Der Dienstbeginn der Wiener Schulwart:innen ist mit 6:45 Uhr fixiert. Für die laut Dienstanweisung „zeitlich ungeregelten“ Schulwart:innen bleibt das Ende offen. Die zuständige Dienststelle gibt Folgendes vor: „Der Dienst ist zu Ende, wenn alle Arbeiten gemäß Dienstanweisungen erledigt sind. Das kann in der Praxis auch erst gegen Mitternacht sein.


Deine FCG-Vertreter weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeit hin. Bei der Dienststellenversammlung am 14.1.2025 haben wir den Vorsitzenden der Hauptgruppe I, Manfred Obermüller über die Tatsachen aufgeklärt.

Obermüller war der Meinung, unsere Dienste würden spätestens um 22:00 Uhr enden. Obermüller hat auch zugesagt, die dienstliche Verwendung bis 24 Uhr mit der Leiterin der MA56, Mag.a Trattnig klären zu wollen.


Am 21.01.2025 um 11:48 Uhr hat Werner Wohlfahrt den Vorsitzenden der FCG-Schulwarte, Marcus Wagner aufgefordert, seine Vorwürfe näher darzulegen. Marcus Wagner hat am selben Tag (21.01.25 um 16:03 Uhr – also innerhalb von nur fünf Stunden) reagiert und sämtliche Beweise beigebracht.


Wir schreiben heute den 22.02.2025. Seit mehr als einem Monat haben Wohlfahrt und Obermüller alle nötigen Informationen, um im Sinne der Kolleg:innen handeln zu können. Bis heute wurde auf die vollinhaltliche Darlegung von FCG-Vertreter Marcus Wagner mit keiner Zeile geantwortet.


Die FCG bleibt weiter dran und will Dir zu Deinem Recht verhelfen. Viele Wiener Schulwart:innen müssen weiter täglich bis spät in die Nacht hinein arbeiten. Ob die FSG-Vertreter auch so lange arbeiten, wissen wir nicht. An der Beantwortung unserer Eingaben und an der Verbesserung Deiner Arbeitsbedingungen wurde offenbar bisweilen noch nicht gearbeitet. Auch in der neuen Dienstanweisung (DA S01 – tritt mit 1.03.2025 in Kraft) wurde wieder kein eindeutiges Dienstende angeführt.


 
 
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