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Aktuelle Meldungen

Schulwarte wollen Dienstwohnungen behalten!

Vor Beginn der Dienststellenversammlung der Wiener Schulwart:innen am 29.9.2023 haben wir unsere Kolleg:innen über ihre Rechte informiert.

Ende der Willkür bei
Schulwarte-Dienstwohnungen

Trotz inhaltlich identer Regelung der Dienstwohnungen im Wiener Bedienstetengesetz (§72) und der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 (§38) sowie der Dienstordnung 1994 (§40) wird Kolleg:innen, die sich nach einem Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz erkundigen von Dienststelle und Personalvertretung mitgeteilt, dass dies nur unter Verlust der Dienstwohnung möglich sei. Wenn dies im Sinne des Gesetzgebers wäre, ist es kaum vorstellbar, dass extra eine gleichlautende Bestimmung im Bedienstetengesetz geschaffen worden wäre, es handelt sich also eindeutig um eine willkürliche Verhinderung des Umstiegs, der laut Magistrat und Gewerkschaft allen Bediensteten offenstehen sollte.

FCG fordert Gerechtigkeit für Schulwart:innen

Wieder einmal zeigt sich, dass in Magistratsdienststellen mit unterschiedlichem Maß gemessen wird und die MA 56 anscheinend eigene Regeln für den Umgang mit Personal hat. Hätte die Personalvertretung hier auf Seiten der Bediensteten eingegriffen, hätten in den letzten Jahren nicht zig Dienstwohnungen aufgelassen werden können, denn eine Umwidmung von Dienstwohnungen ist gemäß § 39 Abs. 2 Z. 6 Personalvertretungsgesetz nur mit Zustimmung der Personalvertretung möglich.

Dienstwohnungen müssen bleiben!

Unser Versprechen: Wir lassen nicht zu, dass die Personalvertretung unbemerkt nichts gegen die Abschaffung der Dienstwohnungen unternimmt, denn auch im Bedienstetengesetz gibt es vorgesehene Dienstwohnungen und somit ist es weder beim Umstieg oder bei neu eintretenden Kolleg*innen notwendig, eine Dienstwohnung zu verwehren. Und unsere Meinung dazu ist vor den Personalvertretungswahlen gleich wie nach den Wahlen. Wir sind gespannt, ob dies auch für andere Fraktionen gilt!

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