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MA 56: Unser „sozialer“ Arbeitgeber die Stadt Wien!

Zwischen Urlaubssperren und Pflichtfortbildungen. Dienstanweisung S35 lässt jegliche Wertschätzung vermissen

Zwischen Urlaubssperren und Pflichtfortbildungen

Die aktuelle Auslegung der Dienstanweisung S35 (Erholungsurlaub) lässt jegliche Wertschätzung vermissen und zeigt auf, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Wir alle können uns noch gut an die Einführung der neuen Weisungen erinnern, mit denen die DA 35 verschärft wurde. Die jahrelang bewährte gegenseitige Vertretung im Sommer (Urlaubsrad) wurde geändert. Stattdessen gilt nun zusätzlich das strenge Diktat: An jeder Liegenschaft muss ausnahmslos immer ein/e Schulwart:in vor Ort sein.
Der Dienststellenausschuss 124 hat in Verhandlungen mit Frau Mag. Trattnig versucht, diese starre Regelung abzufedern und entgegenzuwirken. Unser Ziel war es, zumindest eine minimale Überschneidung von ein bis zwei Wochen zu ermöglichen. Leider stießen wir auf taube Ohren. Seitens der Dienststelle argumentierte man, dass eine permanente Präsenz nötig sei, um kurzfristige Schäden am Gebäude, etwa durch Unwetter abzuwenden. Die berechtigte Gegenfrage, wie wir dann in den Herbstferien, Semesterferien oder zu Weihnachten Unwetter außerhalb der Dienstzeiten ausschließen können, blieb bis heute unbeantwortet.

Die Realität im Sommer: Fortbildung schlägt Logik

Jetzt, in den Sommermonaten, spitzt sich die Situation durch die verordneten Fortbildungen drastisch zu. Wie die Dienststelle hier agiert, lässt sich nur noch mit Kopfschütteln quittieren. Zwei aktuelle Fälle aus der Praxis zeigen die Absurdität:

Fall 1: Die verwehrte Urlaubskreuzung:

An einer Liegenschaft wurde das Urlaubsrad abgelehnt, weil es zu einer Überschneidung kam. Selbst der Hinweis, dass es nur zwei Tage seien und im Notfall Kolleg:innen aus dem Urlaubsrad parat stünden, brachte kein Einsehen. Das Kuriose: Kurz darauf schickt die Dienststelle beide Kollegen für zwei Tage zeitgleich auf einen Kurs. In dieser Zeit ist niemand vor Ort und die Liegenschaft steht komplett alleine da. Wo ist hier plötzlich die Angst vor dem Unwetter hin?

Fall 2: Das Misstrauen gegen die Dienstjahre:

Ein Kollege, der seit über 40 Jahren tadellos seinen Dienst versieht, wollte im vergangenen Sommer drei Tage mehr Urlaub (insgesamt fünf Wochen und drei Tage) konsumieren. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, er würde sonst seine Sommerreinigung nicht schaffen, obwohl der erfahrene Kollege mehrfach versicherte, dass sich das ausgeht.
Und diesen Sommer? Der Kollege geht auf Grund seines hohen Urlaubsanspruches wieder 5 Wochen auf Urlaub. Doch nun schickt man denselben Kollegen für zwei Tage auf Fortbildung und geht laut Einladungstext wie selbstverständlich davon aus, dass die Grundreinigung „ohne Defizite“ im Sommer erledigt wird.

Es fehlt an Empathie und Wertschätzung

Anfragen von Kolleginnen und Kollegen werden konsequent unter Verweis auf Regeln und Bestimmungen abgelehnt. Diese Vorgaben scheinen jedoch keine Gültigkeit mehr zu haben, sobald es darum geht, die dringenden Bedürfnisse der Dienststelle zu erfüllen.
Diese gelebte Willkür zeigt keinerlei Wertschätzung gegenüber den Bediensteten. Sie sorgt für massiven Ärger und Frust an den Schulen. Das ist kein Umgang, den wir Raumpfleger:innen und Schulwart:innen verdient haben!
Es wäre dringend an der Zeit, dass die Dienststelle Empathie zeigt und Vertrauen in die Kollegenschaft setzt, statt sich in widersprüchlichen Weisungen zu verheddern. Wahrscheinlich würde dies auch dem einen oder anderen Krankenstand entgegenwirken und wahrscheinlich mehr bewirken, als Turnübungen via Newsletter zu versenden.
Eine Frage stellt sich jedenfalls: Sollte wieder ein Unwetter bevorstehen und unsere Abteilungsleiterin darum bitten, außerhalb der Dienstzeit freiwillig nach dem Rechten zu sehen, ist es fraglich, wie viele diesem Ruf bei all der ‚Dankbarkeit‘, die uns entgegengebracht wird, noch folgen werden.

Wir halten euch auf dem Laufenden!

Euer Team der FCG-younion Wien

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