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DA124: Keine Zustimmung der Personalvertretung

Zwei strittige Punkte führten dazu, dass die Personalvertretung die neue Dienstanweisung nicht unterzeichnet hat.

Zwei Streitpunkte verhindern Einigung bei Dienstanweisung

Obwohl sich die Vorschläge der Personalvertretung und der Abteilungsleitung weitgehend decken, scheiterte die Zustimmung an zwei zentralen Forderungen: einem frei wählbaren Tag in den Weihnachtsferien statt fixer Termine sowie der Möglichkeit, Urlaube im Sommer für mindestens eine Woche zu überschneiden. Diese Punkte wurden von der Abteilungsleitung abgelehnt.

Unwetter als Begründung sorgt für Kritik

Die Abteilungsleitung argumentiert, dass bei Unwettern eine schnelle Kontrolle der Standorte notwendig sei, um Schäden zu verhindern. Die Personalvertretung sieht darin keinen ausreichenden Grund, da solche Ereignisse nicht an Dienstzeiten gebunden sind und auch bisher außerhalb regulärer Arbeitszeiten bewältigt wurden.

Praxisbeispiel zeigt Einsatzbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten

Ein Unwetter im September 2024, das in der Nacht von Samstag auf Sonntag stattfand, belegt laut Personalvertretung die hohe Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter*innen. Trotz fehlender Dienstzeiten wurde rasch reagiert und Schäden konnten minimiert werden. Dies stellt die Argumentation der Abteilungsleitung infrage.

Personalvertretung prüft rechtliche Schritte

Da die Dienstanweisung ohne Zustimmung der Personalvertretung geändert wurde, sieht diese ihre gesetzlich festgelegten Mitwirkungsrechte verletzt. Der gesamte Ausschuss hat daher einstimmig beschlossen, die Dienstanweisung nicht zu unterzeichnen und eine rechtliche Prüfung einzuleiten – im Interesse aller Bediensteten.

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