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41 Jahre Dienst und zum Abschied ein Rechtsstreit: Ein Armutszeugnis für die Stadt Wien und die Mehrheitsfraktion in der younion

Herr M. ist kein Einzelfall, er ist ein Symbol. Ein Symbol für eine Generation von Bediensteten, die das Rückgrat dieser Stadt bilden. Über 41 Jahre stand er im Dienst der Stadt Wien, 35 Jahre davon als Schulwart bei der MA 56. Von den frühen Morgenstunden bis spät in die Nacht hat er als wohnhafter Schulwart seinen Dienst als sogenannter „zeitlich Ungeregelter“ bzw. „70er“ geleistet.
Wenn Pflichtbewusstsein bestraft wird
Über viele Jahre hinweg gab es früher bei den Schulwarten „Urlaubssperren“, sobald Sanierungen im Sommer anstanden. Herr M. tat, was von ihm erwartet wurde: Er arbeitete durch, beschwerte sich nicht. Er stellte sein Recht auf Erholung hintenan, um den Schulbetrieb zu sichern. Die MA 56 dokumentierte diese Stunden zwar, sah aber tatenlos zu, wie sich ein riesiger Berg an ungenutztem Urlaub anhäufte, ohne jemals eine faire Lösung für den Zeitausgleich anzubieten.
Das bittere Ende: Ein unwürdiger Abschied
Herr M. schlitterte in seinen letzten Dienstjahren in ein Burnout, bis im April 2024 seitens der MA 56 das Dienstverhältnis, nur ein Jahr vor seinem wohlverdienten Pensionsantritt, beendet wurde. Aber als ob das nicht schon genug wäre, die MA 56 weigerte sich, die volle Anzahl der von ihr selbst dokumentierten Stunden auszuzahlen. Zum Ende des Dienstverhältnisses hatte Herr M. 1312 Urlaubstunden offen. Das sind fast 33 Wochen bzw. über 8 Monate Erholungsurlaub, von denen jedoch nur 560 Stunden als Ersatzleistung zur Abgeltung kamen.
Hier muss man das Vorgehen der MA 56 und der Rechtsabteilung der younion ernsthaft hinterfragen:
• Die Rolle der MA 56: Wie kann eine Abteilung über Jahre hinweg Stunden rechtswidrig anstauen, den Verfall nicht kommunizieren und dann bei Vertragsende so tun, als ginge sie die Entschädigung nichts an? Wo bleibt hier die Fürsorgepflicht des Dienstgebers?
• Die missglückte Unterstützung durch einen Teil der gewerkschaftlichen Instanzen: Es ist erschütternd, dass weder die Rechtsabteilung noch die FSG-Vertreter der HG1 in der Lage waren, für ein langjähriges Mitglied mehr als einen „faulen Kompromiss“ (488 von 752 Stunden) auszuhandeln. Warum knickte die Vertretung vor der Behörde ein, obwohl die Faktenlage glasklar war? Warum sah man nicht die Notwendigkeit, den Personalvertreter, welcher für Herrn M. in der Angelegenheit kämpfte in die Gespräche mit der Dienststelle zu involvieren. Lag es daran, dass er von einer anderen Fraktion kommt?
• Die Sturheit des Dienstgebers: Warum braucht es erst den Druck eines externen Anwalts und eine drohende gerichtliche Niederlage per Mahnklage, damit die Stadt Wien ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt?
Ausbaden darf es Herr M. und der Steuerzahler
Herr M. erhält nun nach fast 2 Jahren schlaflosen Nächten endlich seine 23.939,27 €. Dennoch hat das ganze Spuren hinterlassen.
Besonders zynisch: Die Zeche für diese bürokratische Arroganz zahlt am Ende der Steuerzahler. Die Anwaltskosten und die Zinsen, die nun zusätzlich zur Summe anfallen, hätten durch einen Funken gesunden Menschenverstands, Wertschätzung und Zusammenarbeit mit der FCG- younion Wien vermieden werden können.
Fazit: Es ist beschämend, dass ein Bediensteter nach vier Jahrzehnten Treue sein Recht gegen die eigene Stadt erkämpfen muss, während ein Teil jener, die ihn eigentlich vertreten sollten, versagt hat.
Ist das die Art und Weise, wie die Stadt Wien „Danke“ sagt, oder wird man bereit sein den Fall intern aufzuarbeiten, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden? Auch eine Entschuldigung für Herrn M. wäre das mindeste, oder!?
Wir halten euch jedenfalls am laufenden, euer Team der FCG-younion Wien
