Die FCG-Younion fordert schon seit geraumer Zeit die entsprechenden Rahmenbedingungen für das Homeoffice bei der Stadt Wien. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich aufgrund der Pandemie dazu bereit erklärt, zum Schutz aller ihre Arbeit zu Hause zu erledigen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachten Homeoffice nicht als Sonderurlaub, sondern arbeiten von zu Hause genauso viel und oft mehr als wenn sie direkt auf ihrem üblichen Arbeitsplatz säßen. Diese Bereitschaft ist neben zahlreichen Umstellungsmühen mit Zusatzkosten verbunden. So mancher musste sich ein Festnetz anschaffen, um telefonisch gut erreichbar zu sein, da die Handytelefonverbindungen nicht überall optimal funktionieren. Einige haben von sich aus ihr heimisches EDV-Equipment so aufgerüstet, dass es arbeitsplatztauglich ist. Nicht zu vergessen ist hierbei das Anfallen zahlreicher Zusatzkosten wie etwa jene für Druckerpapier und ähnliche unabkömmliche Arbeitsbehelfe. Da fällt schon einiges an Ausgaben an, die eigentlich der Dienstnehmer von Gesetz her verpflichtet wäre, zu bezahlen. Trotz dieser Tatsache und dem Drängen der FCG hier den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, funktioniert infrastrukturelle Bereitstellung nicht in allen Abteilungen und man hat auch das Gefühl, der zuständige Teil der Stadtverwaltung übt sich da in Abwarten und möchte die berechtigen Anspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussitzen. Das kann man aus gewerkschaftlicher Sicht nicht so hinnehmen. Deshalb hat die FCG-Younion Wien in der Hauptgruppe I des Hauptausschusses I der Younion Wien einen Antrag eingebracht, der fordert, dass mit der Dienstgeberin, der Stadt Wien, Verhandlungen zum Thema aufgenommen werden. Die in dem Antrag formulierte Forderung lautet: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen seitens der Dienststelle keine Arbeitsgeräte und Arbeitsbehelfe (Dienstlaptops, Diensthandys,…) zur Verfügung gestellt werden, sollen eine Entschädigung für die Nutzung der privaten Geräte in der Höhe von zumindest 2,-- EUR täglich pro Arbeitstag im Homeoffice ausbezahlt bekommen. Aus Sicht aus der FCG-Fraktion ist dieser Vorschlag ein gangbarerer unbürokratischer Weg, um die berechtigten Ersatzforderungen für die Aufwendungen des Homeofficebetriebes zu berücksichtigen. Dankenswerter Weise teilten im Hauptausschuss alle Fraktionen einschließlich der FSG diese Meinung und so wurde der Antrag einstimmig dem Landesvorstand zu Beratung zugewiesen. Es ist zu hoffen, ihn von dort in Richtung Umsetzung politisch weiterbefördern zu können, damit nicht die Homeoffice auf den Geldbörsen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alleine lastet.
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